Abscheideranlagen

 

Die Kommunalbetriebe Neustadt an der Aisch sind ständig bemüht das Kanalnetz von Neustadt und Ortsteilen zu erhalten, zu verbessern und sicherer zu machen.

 

Ein wichtiger Punkt für die stetige Fortführung eines sicheren Betriebes ist die Erfassung und Kartierung von Fettabscheider- und Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen (u.a. Öl- und Benzinabscheider).

 

Durch ein beauftragtes Vermessungsbüro wurde in den letzten Jahren bereits das gesamte öffentliche Kanalnetz aufgenommen und in ein Geoinformationssystem zu Auskunftszwecken eingepflegt. Um das System weiter zu ergänzen, sollen nun weitere technische Anlagen in das System mit aufgenommen werden.

 

Auf Grundstücken, auf denen Fette und Leichtflüssigkeiten (Benzin, Öle etc.) in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser zu betreiben. Die Abscheideranlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten. Abwasser, das die o.g. Stoffe enthalten kann, muss vor dem Einleiten in den Schmutzwasserkanal in einer Abscheideranlage gereinigt werden. Um den Betrieb dieser Anlagen sicherzustellen, sind die Abscheider bedarfsorientiert zu warten und zu entleeren. Die Kommunalbetriebe sind berechtigt, entsprechende Nachweise zu verlangen.