Die Einleitung von Grund- und Drainagewasser in die öffentliche Kanalisation ist grundsätzlich nicht gestattet. Der Bauherr muss deshalb bei der Baudurchführung geeignete bauliche Vorkehrungen
gegen eine Kellerdurchfeuchtung treffen (z.B. durch eine wasserdichte Betonwanne).
Ausnahmen können auf Antrag genehmigt werden. Soll bei Baumaßnahmen auf einem Grundstück vorübergehend Grundwasser zur Trockenlegung der Baugrube in die Kanalisation eingeleitet werden, ist eine
Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Die Verwaltungskosten werden gemäß Kostensatzung in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis festgesetzt. Für die eingeleiteten Wassermengen sind pro
Kubikmeter eingeleitetes Grundwasser 2,43 € zu entrichten. Das eingeleitete Volumen ist mit geeigneten Messeinrichtungen nachzuweisen.
Antragsvoraussetzung dafür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis, die durch das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim erteilt wird.