Genehmigungspflicht bei Neubau und Änderung
Die Anlagen zur Ableitung des Abwassers aus Gebäuden, die sogenannten Grundstücksentwässerungsanlagen, befinden sich bis zur Grundstücksgrenze im Verantwortungsbereich des jeweiligen Grundstückseigentümers. Eine sorgfältige Planung und Ausführung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist Voraussetzung für die sichere Ableitung des Abwassers und den Schutz des Grundwassers. Baumaßnahmen an Grundstücksentwässerungsanlagen sind deshalb genehmigungspflichtig. Planprüfung und Genehmigung ist Aufgabe der Kommunalbetrieben Neustadt a.d.Aisch AöR.
Umgang mit Regenwasser
Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
Eine Genehmigung ist immer dann erforderlich,
Genehmigungspflichtige Bestandteile der Grundstücksentwässerungsanlage sind:
Entwässerungsleitungen innerhalb des Gebäudes unterhalb der Rückstauebene, mindestens jedoch alle Entwässerungseinrichtungen unterhalb des Erdgeschossfußbodens.
Alle Leitungen im Erdreich, auch unterhalb des Gebäudes (die sogenannten Grundleitungen).
Revisionsschächte innerhalb des Grundstücks.
Bitte beachten Sie, dass im Entwässerungsplan auch die Niederschlagswasserleitungen dargestellt werden müssen. Dies ist auch dann erforderlich, wenn das Niederschlagswasser nicht in die Kanalisation eingeleitet wird.
Die Kanalauskunft
Soll eine Grundstücksentwässerungsanlage neu errichtet werden, ist zuerst eine Auskunft über die Lage des öffentlichen Kanals nötig. Von besonderer Bedeutung ist hier die Höhenlage der Kanalsohle, damit ein ausreichendes Gefälle der Anschlussleitung vom Gebäude zum öffentlichen Kanal vorhanden ist.
Für die Kanalauskunft benötigen Sie einen amtlichen Lageplan des Grundstückes im Maßstab 1:1000. Die Kanalauskunft ist bei den Kommunalbetrieben Neustadt AöR einzuholen.
Eine Kanalauskunft ist nicht nötig, wenn Sie lediglich Änderungen an einer bestehenden Anlage planen.
Entwässerungstechnische Genehmigung
Für die entwässerungstechnische Genehmigung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Die Genehmigungsunterlagen geben Sie zum Zeitpunkt der Bauantragstellung (bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben) ab. Nach der Prüfung erhalten Sie ein Exemplar der Genehmigungsunterlagen zurück, zusammen mit einem Genehmigungsbescheid. Erst nach der Erteilung des Genehmigungsbescheides darf mit den Bauarbeiten an der Grundstücksentwässerungsanlage begonnen werden.
Dichtheitsprüfung der Entwässerungsanlage
Nach der Fertigstellung der Grundstücksentwässerungsanlage (vor Verfüllen der Grundleitungen) müssen Sie alle Grundleitungen und Schächte auf ihre Dichtheit prüfen lassen. Der Bauherr beauftragt die ausführend Baufirma oder eine Fachfirma mit der Überprüfung. Diese dokumentiert die Überprüfung im entsprechenden Formblatt der Kommunalbetriebe Neustadt a.d.Aisch AöR.
Die rechtliche Grundlage
§10 und §11 der Entwässerungssatzung legen fest, dass Neubauten und Änderungen an Grundstücksentwässerungsanlagen genehmigungspflichtig sind.
ANSCHRIFT:
Kommunalbetriebe Neustadt a.d.Aisch AöR
Markgrafenstraße 24
91413 Neustadt an der Aisch
SERVICE:
Telefon: (09161) / 7 85 - 1 99
Telefax: (09161) / 7 85 - 3 99
E-Mail: service@kommunalbetriebe.info
ÖFFNUNGSZEITEN:
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14.00 - 16.30 Uhr