Solange das Grundstück aus einer unbebauten Bodenfläche besteht, ergibt sich keine für die Niederschlagswassergebühr anzurechnende Fläche. Entstehen jedoch bebaute und befestigte Flächen
(Gebäude, Garagen etc.) oder versiegelte Bodenflächen, dann sind diese zu bewerten. Maßgeblich ist die direkte oder indirekte Einleitung des Niederschlagswassers in die Kanalisation.
Zur Ermittlung der Flächen füllen Sie bitte die unten stehenden Unterlagen (hier: Lageplan, Berechnungsbogen) aus und senden diese an uns zurück.