Die Anlagen zur Ableitung des Abwassers aus Gebäuden, die sogenannten Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA), befinden sich bis zur Grundstücksgrenze im Verantwortungsbereich des jeweiligen Grundstückseigentümers.
Das private Leitungsnetz besteht u. a. aus den sogenannten Grundleitungen und dem Anschlusskanal.
Der Bauherr muss bei der Baudurchführung geeignete bauliche Vorkehrungen gegen eine Kellerdurchfeuchtung treffen.
Richtiges Verhalten gegen ein ernsthaftes Problem. Jeder kann wirksam mithelfen.
Durch Bebauung werden immer mehr Flächen befestigt oder versiegelt. Im Vergleich zu natürlichen Flächen kann auf einem befestigten Untergrund weitaus weniger Wasser verdunsten oder versickern.
Unter Rückstau versteht man den Anstieg des Wasserspiegels im öffentlichen Kanal bis zur Rückstauebene.
Ein wichtiger Punkt für die stetige Fortführung eines sicheren Betriebes ist die Erfassung und Kartierung von Fettabscheider- und Leichtflüssigkeitsabscheider-anlagen.
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