WAS GEHÖRT NICHT IN DIE KANALISATION

 

Feste Abfälle

Feste Abfälle, die ins Abwasser gelangen, werden zwar in den Klärwerken wieder herausgeholt. Dies verursacht jedoch unnötige Kosten, die über die Abwassergebühr von allen Bürgerinnen und Bürgern getragen werden müssen. Zigarettenkippen, Wegwerfwindeln, Slipeinlagen, Wattestäbchen, Plastikstreifen von Klebeflächen, Feuchttücher, Speisereste, Katzenstreu und andere feste Abfälle gehören deshalb nicht ins Abwasser. Feste Abfälle können sich bereits in den Rohrleitungen der Hausinstallation ablagern. Die Folge sind Verstopfungen, die sich nur mit großem Aufwand beseitigen lassen. Speisereste im Kanal begünstigen außerdem die Vermehrung von Ratten. Feste Abfälle gehören sortiert in die dafür vorgesehenen Tonnen. Wertstoffe nehmen die städtischen Recyclinghöfe an. Auf öffentlichen Plätzen sind Container für Altglas und Kleidung aufgestellt.

 

 

Speiseöle, Speisefette

Speiseöle und Speisefette dürfen nicht über das Abwasser entsorgt werden. Speiseöle und Speisefette lagern sich vor allem in den Abwasserrohren der Hausinstallation, aber auch im Kanalnetz ab. Dort entstehen dann unangenehme Gerüche sowie Verstopfungen, die sich nur mit großem Aufwand beseitigen lassen. Besonders problematisch ist dies bei gastronomischen Betrieben. Deshalb ist dort der Einbau von Fettabscheidern vorgeschrieben. Reste von Speiseöl und Fett werden mit Haushaltspapier aufgesaugt und dann in die Restmülltonne gegeben. Verbrauchtes Fritieröl wird in Flaschen abgefüllt, erkaltetes Fritierfett wird in Zeitungspapier eingewickelt. Beides nehmen die Recyclinghöfe an. Bei Gaststätten, Imbissbuden und ähnlichen Einrichtungen ist der Einbau von Fettabscheidern vorgeschrieben.

 

 

Mineralöle

Wenn Mineralöl in die Kanalisation gelangt, können dort explosionsfähige Gasgemische entstehen. Mitarbeiter der Stadtentwässerung, die mit Kontrolle und Reinigung des Kanalnetzes beschäftigt sind, können dadurch in Gefahr gebracht werden. Bereits geringe Mengen von Altöl können den Reinigungsprozess in der Kläranlage schwer beeinträchtigen. Mineralöl, das in Gewässer oder in das Grundwasser gelangt, hat ernste Schäden für Pflanzen- und Tierwelt zur Folge. Es macht außerdem große Mengen von wertvollem Wasser ungenießbar. Werkstätten, in denen Altöl anfällt, sind zum Einbau von Leichtflüssigkeitsabscheidern („Ölabscheider“) verpflichtet. Beim Ölwechsel ist auf das zuverlässige Auffangen des Altöls zu achten. Dies gilt sowohl für Werkstätten als auch für den privaten Bereich.

 

 

Problemabfälle

Für Farben und Lacke, Batterien, Lösungsmittel, Medikamente und viele andere Chemikalien und Giftstoffe gibt es im Haushalt keine unmittelbare Entsorgungsmöglichkeit. Diese sogenannten Problemabfälle dürfen weder in den Hausmüll noch ins Abwasser gelangen. Chemikalien können zur Korrosion von Abwasserrohren und Kanälen führen. Auch die Rohre der Hausinstallation können hierdurch geschädigt werden. Diese Schäden lassen sich nur durch aufwendige Baumaßnahmen beseitigen. In den Kläranlagen können Chemikalien und Giftstoffe nicht abgebaut werden und gelangen damit ungehindert in unsere Gewässer. Manche dieser Stoffe gefährden zudem den Reinigungsprozess in den Kläranlagen. Chemikalien, Medikamente und Giftstoffe dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.