Im Gegensatz zur früheren Berechnungsgrundlage wird nicht mehr alleine die Menge des verbrauchten Frischwassers zur Abrechnung herangezogen, sondern auch die versiegelten Flächen, über die Regenwasser in den Kanal eingeleitet wird. Die Abwassergebühr setzt sich also künftig zusammen aus einem Anteil Schmutzwassergebühr und einem Gebührenanteil für Niederschlagswasser – also Regenwasser, das z. B. über Dächer oder asphaltierte Flächen dem Abwasserkanal zugeführt wird. So werden die Gesamtkosten für die Abwasserentsorgung genauer und verursachungsgerecht aufgeteilt.
Die Abwassergebühr wird nach zwei Verteilungsmaßstäben abgerechnet:
2,43 € je m³ (bis 31.12.2018)
2,84 € je m³ (ab 01.01.2019)
wird berechnet nach dem Frischwasserbezug (Wasserverbrauch, der von den NEUSTADTWERKEn in Rechnung gestellt wird)
0,38 € je m² / Jahr
wird berechnet nach der gebührenpflichtigen Fläche (wird durch Selbstauskunft ermittelt)
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