Getrennte abwassergebühr

Im Gegensatz zur früheren Berechnungsgrundlage wird nicht mehr alleine die Menge des verbrauchten Frischwassers zur Abrechnung herangezogen, sondern auch die versiegelten Flächen, über die Regenwasser in den Kanal eingeleitet wird. Die Abwassergebühr setzt sich also künftig zusammen aus einem Anteil Schmutzwassergebühr und einem Gebührenanteil für Niederschlagswasser – also Regenwasser, das z. B. über Dächer oder asphaltierte Flächen dem Abwasserkanal zugeführt wird. So werden die Gesamtkosten für die Ab­wasserentsorgung genauer und verursachungsgerecht aufgeteilt.

 

 


BERECHNUNG DER GEBÜHR

 

Die Abwassergebühr wird nach zwei Verteilungsmaßstäben abgerechnet:

Schmutzwassergebühr

 

2,43 € je m³ (bis 31.12.2018)

2,84 € je m³ (ab 01.01.2019)

 

wird berechnet nach dem Frischwasserbezug (Wasserverbrauch, der von den NEUSTADTWERKEn in Rechnung gestellt wird)

Niederschlagswassergebühr

 

0,38 € je m² / Jahr

 

wird berechnet nach der gebührenpflichtigen Fläche (wird durch Selbstauskunft ermittelt) 

 



BROSCHÜRE