dichtheitsprüfung

 

Jedes bewohnte oder gewerblich genutzte Gebäude produziert Abwasser. Dieses auf den einzelnen Grundstücken anfallende Abwasser wird über ein im Boden befindliches privates Leitungsnetz dem öffentlichen Kanal zugeführt. Das private Leitungsnetz besteht u.a. aus den sogenannten Grundleitungen und dem Anschlusskanal (= Grundstücks-entwässerungsanlage). Als Grundleitungen werden die unzugänglich im Boden bzw. unter der Bodenplatte eines Gebäudes verlegten Leitungen bezeichnet.

 

Der Anschlusskanal stellt die Verbindung zwischen dem öffentlichen Kanal und der ersten auf dem Grundstück befindlichen privaten Revisionsöffnung dar. Grundleitungen und privater Anschlusskanal stehen im Eigentum und damit in der Unterhaltspflicht des jeweiligen Grundstückseigentümers, dessen

Abwässer darüber in den öffentlichen Kanal abgeführt werden. Diese Eigentumsregelung ist in der Entwässerungssatzung der Kommunalbetriebe Neustadt a.d.Aisch AöR festgelegt und ist für alle Grundstückseigentümer verbindlich.

Ziel der derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist es, Verunreinigungen des Grundwassers und des Bodens durch undichte Abwasserleitungen zu vermeiden. Deshalb schreibt die Entwässerungssatzung in § 11 und § 12 Abs. 1 vor, dass die Dichtheit der im Erdreich verlegten Abwasserleitungen

  • nach Errichten,
  • bei einer baulichen Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage,
  • und in Abständen von 20 Jahren

nachzuweisen ist.

 


EIGENTÜMERPFLICHT

Haus- bzw. Grundstückseigentümer sind demnach verpflichtet, die Dichtheit der Abwasseranlage zu gewährleisten und den Kommunalbetrieben mittels einer Dichtheitsbescheinigung auf Verlangen nachzuweisen. Die Dichtheitsprüfung muss in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch nach 20 Jahren wiederholt werden.

Grund – und Anschlussleitungen werden in der Regel mit Wasser oder per Luftüberdruck auf ihre Dichtheit geprüft. Gemäß DIN 1986 Teil 30 kann die Dichtheit der Entwässerungskanäle mittels einer Kamerainspektion mit einer Dreh- oder Schwenkkopfkamera nachgewiesen werden. Bei einer Wasserdruckprüfung gilt die Leitung als dicht, wenn ein bestimmter, vom Rohrmaterial und von der benetzten Rohrinnenfläche abhängiger Wasserverlust nicht überschritten wird.

 

Werden bei der Überprüfung Undichtigkeiten oder andere Schäden festgestellt, so muss der Eigentümer eine Sanierung durchführen lassen.

 

Das Sanierungsverfahren ist dabei abhängig von den festgestellten Schäden und der Zugänglichkeit der Abwasserleitungen. Man unterscheidet folgende Arten der Sanierung:

  • Reparatur von Einzelschäden (Muffen, Risse, Löcher usw.)
  • Renovierung einer kompletten Leitung von innen
  • Erneuerung einer kompletten Leitung oder von Teilstücken

  


ANFALLENDE KOSTEN

Die Kosten für eine Sanierung der Abwasserleitungen sind stark abhängig von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und Randbedingungen (Länge der Leitungen, Anzahl der Abzweige, Anzahl der Reinigungsöffnungen, Art der Oberflächenbefestigung, Schadensumfang und weitere). In vielen

Fällen ist eine Sanierung ohne Aufgrabung der Leitung möglich, was die Bauzeit, die Kosten und die erforderliche Unterbrechung des Abwasserabflusses minimiert.

 

Darüber hinaus übernehmen einige Gebäudeversicherer teilweise die anfallenden Kosten für eine Sanierung. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen lohnt also in jedem Fall!

 

Der Erfolg der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen wird durch die anschließende Dichtheitsprüfung dokumentiert.